Der WEG-Beirat: Ihr starker Partner für eine transparente und effiziente Verwaltung
- Maximilian Fisser
- Aug 29
- 4 min read
Updated: Oct 7

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) treffen viele Interessen aufeinander. Entscheidungen müssen getroffen, Finanzen geprüft und die Verwaltung kontrolliert werden. Doch wer stellt sicher, dass alles im Sinne der Eigentümer läuft? An dieser Stelle kommt der Verwaltungsbeirat ins Spiel – ein oft unterschätztes, aber entscheidendes Gremium für eine funktionierende Gemeinschaft. In diesem Beitrag erklären wir, welche zentralen Aufgaben der Beirat übernimmt, wie er die Arbeit der Hausverwaltung unterstützt und welchen Mehrwert er für jeden einzelnen Eigentümer schafft.
Was ist der Verwaltungsbeirat und warum ist er so wichtig?
Der Verwaltungsbeirat ist das gewählte Bindeglied zwischen den Wohnungseigentümern und der Hausverwaltung. Er besteht in der Regel aus drei Eigentümern der Gemeinschaft, kann aber je nach Gemeinschaftsordnung auch eine andere Größe haben. Seine Einrichtung ist nicht gesetzlich zwingend, wird aber dringend empfohlen und ist in vielen Teilungserklärungen bereits vorgesehen.
Seine Hauptfunktion lässt sich in zwei Kernbereiche gliedern: Unterstützung und Kontrolle. Der Beirat fungiert als „verlängerter Arm“ und „Auge“ der Eigentümergemeinschaft. Er stellt sicher, dass die Verwaltung ihre Aufgaben ordnungsgemäß ausführt und die finanziellen Mittel der Gemeinschaft korrekt und wirtschaftlich eingesetzt werden. Ein engagierter Beirat fördert die Transparenz, stärkt das Vertrauen in die Verwaltung und kann durch seine vermittelnde Rolle maßgeblich zu einem harmonischen Zusammenleben beitragen.
Die Kernaufgaben des Beirats nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Die Aufgaben des Verwaltungsbeirats sind in § 29 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) klar definiert. Die wichtigsten Tätigkeiten umfassen:
1. Unterstützung und Überwachung der Hausverwaltung
Der Beirat unterstützt die Verwaltung aktiv bei ihrer Arbeit. Dies bedeutet nicht, dass er die Aufgaben der Verwaltung übernimmt, sondern dass er als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht, bei der Einholung von Angeboten für Sanierungsmaßnahmen hilft oder bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen mitwirkt. Gleichzeitig hat er die Pflicht, die Tätigkeiten der Verwaltung zu überwachen. Er prüft, ob Beschlüsse korrekt umgesetzt und Verträge im Sinne der Gemeinschaft geschlossen werden.
2. Prüfung des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung
Dies ist die wohl wichtigste und verantwortungsvollste Aufgabe des Beirats. Bevor die Eigentümerversammlung über die Jahresabrechnung und den neuen Wirtschaftsplan beschließt, müssen diese vom Beirat geprüft werden. Die Prüfung umfasst zwei Ebenen:
Rechnerische Prüfung: Stimmen alle Zahlen? Wurden Einnahmen und Ausgaben korrekt verbucht?
Sachliche Prüfung: Sind die Ausgaben gerechtfertigt und plausibel? Wurden die in der Gemeinschaftsordnung oder per Beschluss festgelegten Verteilerschlüssel korrekt angewendet?
Im Anschluss an die Prüfung gibt der Beirat eine schriftliche oder mündliche Stellungnahme in der Eigentümerversammlung ab. Diese fundierte Empfehlung ist für alle Eigentümer eine wertvolle Entscheidungshilfe bei der Abstimmung.
3. Unterzeichnung des Versammlungsprotokolls
Das Protokoll der Eigentümerversammlung wird gemäß § 24 Abs. 6 WEG vom Vorsitzenden der Versammlung, einem Eigentümer und dem Vorsitzenden des Beirats (oder seinem Vertreter) unterschrieben. Dadurch erhält das Dokument seine rechtliche Gültigkeit.
4. Einberufung einer Eigentümerversammlung (in Ausnahmefällen)
Fehlt ein Verwalter oder weigert sich dieser pflichtwidrig, eine notwendige Versammlung einzuberufen, kann der Beiratsvorsitzende oder sein Vertreter dies tun. Dies sichert die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft in Krisensituationen.
Wahl, Zusammensetzung und Amtszeit
Wahl: Die Mitglieder des Beirats werden von der Eigentümerversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Wichtig ist hierbei, dass über jedes Mitglied einzeln abgestimmt wird; eine sogenannte „Blockwahl“ ist in der Regel unzulässig.
Zusammensetzung: Wie erwähnt, besteht der Beirat meist aus drei Mitgliedern. Es können aber auch mehr oder weniger sein, wenn die Gemeinschaftsordnung dies vorsieht. Eines der Mitglieder wird intern zum Vorsitzenden und ein weiteres zum Stellvertreter gewählt.
Amtszeit: Das Gesetz macht keine Vorgaben zur Dauer der Amtszeit. Diese kann in der Gemeinschaftsordnung festgelegt oder durch Beschluss bestimmt werden. Eine befristete Amtszeit (z. B. auf drei oder fünf Jahre) mit der Möglichkeit zur Wiederwahl hat sich in der Praxis bewährt.
Ein Ehrenamt mit Verantwortung: Haftung und Vergütung
Die Tätigkeit im Verwaltungsbeirat ist grundsätzlich ein Ehrenamt. Das bedeutet, es gibt keine reguläre Vergütung. Jedoch hat der Gesetzgeber mit der WEG-Reform die Risiken für ehrenamtliche Beiräte deutlich reduziert:
Haftungsbeschränkung: Unentgeltlich tätige Beiratsmitglieder haften gegenüber der Gemeinschaft nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 29 Abs. 3 WEG). Einfache Fehler, die im Eifer des Gefechts passieren, führen also nicht mehr zur persönlichen Haftung mit dem Privatvermögen.
Aufwendungsersatz: Entstehen den Beiratsmitgliedern durch ihre Tätigkeit Kosten (z. B. für Kopien, Porto oder Fachliteratur), haben sie einen Anspruch auf Ersatz dieser Auslagen. Es kann auch eine angemessene jährliche Aufwandspauschale beschlossen werden, die das Ehrenamt anerkennt, ohne den Charakter der Unentgeltlichkeit aufzuheben.
Versicherungsschutz: Um auch das verbleibende Restrisiko abzudecken, entspricht es der ordnungsgemäßen Verwaltung, als Gemeinschaft eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den Beirat abzuschließen. Diese schützt die Beiratsmitglieder vor finanziellen Folgen im Haftungsfall.
Unser Versprechen: Hand in Hand mit Ihrem Beirat
Als Ihre Hausverwaltung sehen wir den Verwaltungsbeirat nicht als Kontrollorgan, sondern als strategischen Partner. Eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit ist der Schlüssel zum Erfolg. Wir unterstützen den Beirat aktiv bei seiner Arbeit durch:
Transparente Kommunikation: Wir stellen alle notwendigen Unterlagen für Prüfungen rechtzeitig und verständlich aufbereitet zur Verfügung.
Kompetente Beratung: Wir stehen als Fachexperten für alle Fragen zur Verfügung und erklären komplexe Sachverhalte.
Effiziente Prozesse: Wir binden den Beirat frühzeitig in Entscheidungsprozesse ein und sorgen für reibungslose Abläufe bei der Umsetzung von Beschlüssen.
Ihr einfacher Handlungsplan zur Einrichtung eines Beirats
Prüfen Sie Ihre Teilungserklärung: Sehen Sie nach, ob Ihre Gemeinschaftsordnung bereits Regelungen zur Einrichtung eines Beirats enthält.
Sprechen Sie mit Miteigentümern: Finden Sie engagierte und geeignete Kandidaten, die bereit sind, sich für die Gemeinschaft einzusetzen.
Setzen Sie die Wahl auf die Tagesordnung: Bitten Sie uns als Ihre Verwaltung, die Wahl des Verwaltungsbeirats als Tagesordnungspunkt für die nächste Eigentümerversammlung vorzubereiten.
Treffen Sie eine Entscheidung: Wählen Sie in der Versammlung die Kandidaten Ihres Vertrauens und legen Sie ggf. die Amtszeit und eine angemessene Aufwandspauschale fest.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
Der Beirat ist das wichtigste Bindeglied zwischen Eigentümern und Verwaltung.
Seine Kernaufgaben sind die Unterstützung und Kontrolle der Verwaltung, insbesondere die Prüfung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan.
Die Tätigkeit ist ein Ehrenamt, bei dem die Haftung für Fehler auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist.
Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Beirat und Hausverwaltung ist entscheidend für den Erfolg der Gemeinschaft.
Übernehmen Sie jetzt Verantwortung für Ihr Eigentum!
Ein starker Verwaltungsbeirat ist ein Gewinn für jede Eigentümergemeinschaft. Er sorgt für Transparenz, Sicherheit und eine Verwaltung, die im besten Interesse aller Eigentümer handelt.
Sie haben Fragen zur Einrichtung eines Beirats oder wünschen sich eine Verwaltung, die eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aktiv fördert? Kontaktieren Sie uns noch heute!



