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Mieterhöhung 2025: Rechtssicher und fair

  • Writer: Maximilian Fisser
    Maximilian Fisser
  • Aug 29
  • 4 min read

Updated: Oct 7


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Als Vermieter ist Ihre Immobilie ein zentraler Baustein Ihrer Vermögenssicherung. Angesichts steigender Kosten ist die Anpassung der Miete oft ein notwendiger Schritt, um die Wirtschaftlichkeit zu erhalten. Doch eine Mieterhöhung ist ein sensibles Thema und an strenge gesetzliche Vorgaben geknüpft. Fehler im Vorgehen können nicht nur zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, sondern auch das Mietverhältnis belasten.

Dieser Leitfaden gibt Ihnen die Sicherheit, die Sie brauchen. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wann eine Mieterhöhung zulässig ist, welche Fristen und Grenzen Sie beachten müssen und wie Sie formale Fehler vermeiden. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Recht als Vermieter korrekt durchsetzen und dabei ein faires Verhältnis zu Ihren Mietern wahren.



Die rechtliche Grundlage: Wann ist eine Mieterhöhung überhaupt erlaubt?


Das deutsche Mietrecht schützt Mieter vor willkürlichen Erhöhungen. Eine Anpassung der Kaltmiete ist daher nur in klar definierten Fällen zulässig, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind:

  1. Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB): Die häufigste Form, wenn die Miete unter dem Marktniveau liegt.

  2. Nach einer Modernisierung (§ 559 BGB): Um wertsteigernde Investitionen teilweise auf die Miete umzulegen.

  3. Bei einer Staffelmiete (§ 557a BGB): Wenn im Mietvertrag bereits zukünftige Erhöhungen festgelegt wurden.

  4. Bei einer Indexmiete (§ 557b BGB): Wenn die Miete an die allgemeine Inflationsrate gekoppelt ist.



Der Klassiker: Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete


Liegt die aktuelle Miete Ihrer Wohnung unter dem Durchschnittspreis für vergleichbare Wohnungen in Ihrer Gemeinde, können Sie eine Anpassung verlangen. Doch dabei müssen Sie zwei entscheidende Grenzen beachten:

  • Die Sperrfrist: Die Miete muss zum Zeitpunkt der Erhöhung mindestens 12 Monate unverändert sein. Zwischen zwei Mieterhöhungen müssen zudem mindestens 15 Monate liegen.

  • Die Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um maximal 20 % steigen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (z.B. in vielen Großstädten) sinkt diese Grenze sogar auf 15 %. Wichtig: Die Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete trotz dieser Grenze nicht übersteigen.


Um die Vergleichsmiete nachzuweisen, haben Sie drei Möglichkeiten:

  • Mietspiegel: Die rechtssicherste Methode, insbesondere ein qualifizierter Mietspiegel. Den Mietspiegel für München finden sie hier.

  • Drei Vergleichswohnungen: Benennung von mindestens drei konkret vergleichbaren Wohnungen (Adresse, Lage, Ausstattung).

  • Sachverständigengutachten: Eine detaillierte, aber auch kostspielige Alternative.



Investitionen, die sich lohnen: Mieterhöhung nach Modernisierung


Wenn Sie den Wohnwert Ihrer Immobilie durch Modernisierungsmaßnahmen nachhaltig verbessern (z. B. durch energetische Sanierung, Anbau eines Balkons oder Einbau eines Aufzugs), dürfen Sie die Kosten anteilig auf die Mieter umlegen.

So funktioniert die Berechnung: Sie können 8 % der umlagefähigen Modernisierungskosten auf die Jahreskaltmiete aufschlagen. Reine Instandhaltungs- oder Reparaturkosten müssen dabei herausgerechnet werden.

Besonderheit für Eigentümer in einer WEG: Oft werden Modernisierungen am Gemeinschaftseigentum (z. B. eine neue Heizanlage oder eine Fassadendämmung) von der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen. Die Kosten, die über eine Sonderumlage auf Sie als Eigentümer zukommen, können ebenfalls die Grundlage für eine Modernisierungsmieterhöhung gegenüber Ihrem Mieter sein. Als Ihre Hausverwaltung unterstützen wir Sie dabei, diesen Prozess von der WEG-Versammlung bis zur korrekten Umlage auf die Miete rechtssicher zu gestalten.



Planungssicherheit für beide Seiten: Staffel- und Indexmiete


  • Staffelmiete: Im Mietvertrag werden zukünftige Mieterhöhungen zu festen Zeitpunkten und mit konkreten Beträgen vereinbart. Weitere Erhöhungen (z. B. nach Modernisierung) sind in dieser Zeit ausgeschlossen.

  • Indexmiete: Die Miete ist an den Verbraucherpreisindex gekoppelt und kann einmal jährlich entsprechend der Inflationsrate angepasst werden. Auch hier sind andere Erhöhungsgründe weitgehend ausgeschlossen.



Das formale Vorgehen: So kündigen Sie eine Mieterhöhung korrekt an


Der häufigste Grund für unwirksame Mieterhöhungen sind formale Fehler. Um auf der sicheren Seite zu sein, muss Ihr Erhöhungsschreiben folgende Punkte enthalten:

  • Schriftform: Die Ankündigung muss schriftlich erfolgen (ein Brief ist die sicherste Methode).

  • Korrekte Adressaten: Das Schreiben muss an alle im Mietvertrag genannten Mieter gerichtet sein.

  • Nachvollziehbare Begründung: Legen Sie detailliert dar, worauf Sie die Erhöhung stützen (z. B. Verweis auf den Mietspiegel mit den entsprechenden Feldern).

  • Konkrete Zahlen: Nennen Sie die bisherige Miete, die neue Miete und den Betrag der Erhöhung in Euro.

  • Zustimmungsfrist: Ihr Mieter hat eine Überlegungsfrist. Diese dauert bis zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang des Schreibens. Beispiel: Geht das Schreiben im März zu, hat der Mieter bis Ende Mai Zeit, zuzustimmen. Die neue Miete wird dann ab Juni fällig.


Wichtig: Bei einer Erhöhung zur Vergleichsmiete muss der Mieter aktiv zustimmen. Zahlt er die neue Miete kommentarlos, gilt dies ebenfalls als Zustimmung. Reagiert er nicht, müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Frist Klage auf Zustimmung erheben.



Mehr als nur Kaltmiete: Die Anpassung der Betriebskosten


Steigende Kosten für Energie, Versicherungen oder kommunale Abgaben führen oft zu höheren Nebenkosten. Dies ist keine Erhöhung der Kaltmiete, sondern eine Anpassung der monatlichen Vorauszahlungen. Nach der jährlichen Betriebskostenabrechnung können und sollten Sie die Vorauszahlungen an die tatsächlichen Kosten anpassen, um hohe Nachzahlungen für beide Seiten zu vermeiden.

Auch hier spielt für Eigentümer in einer WEG das Hausgeld eine Rolle. Erhöht die Gemeinschaft das Hausgeld, schlägt sich dies oft in den umlagefähigen Betriebskosten nieder und macht eine Anpassung der Vorauszahlungen Ihres Mieters erforderlich.



Zusammenfassung der wichtigsten Punkte


  • Eine Mieterhöhung ist nur aus gesetzlich festgelegten Gründen möglich (Vergleichsmiete, Modernisierung, Staffel-/Indexmiete).

  • Strenge formale Vorgaben (Schriftform, Begründung) und Fristen sind zwingend einzuhalten.

  • Gesetzliche Grenzen wie die Kappungsgrenze (max. 20 % bzw. 15 % in 3 Jahren) müssen beachtet werden.

  • Bei der häufigsten Erhöhungsart – der Anpassung an die Vergleichsmiete – ist die Zustimmung des Mieters erforderlich.

  • Formfehler machen eine Mieterhöhung schnell unwirksam. Professionelle Unterstützung minimiert dieses Risiko.



Setzen Sie auf professionelle Unterstützung


Eine rechtssichere Mieterhöhung sichert nicht nur Ihre Rendite, sondern sorgt auch für ein klares und faires Mietverhältnis. Die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben ist komplex und zeitaufwendig. Als Ihre erfahrene Hausverwaltung übernehmen wir diesen Prozess für Sie – von der Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten über die Erstellung eines formal korrekten Anschreibens bis zur gesamten Kommunikation mit Ihren Mietern.

Vermeiden Sie kostspielige Fehler und sparen Sie wertvolle Zeit. Sichern Sie sich jetzt professionelle Unterstützung.


 
 
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